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Pressemitteilung

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2G-Regel gilt ab 7. Dezember in den Stadtbibliotheken Wiesbaden
Aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen verschärfen die Stadtbibliotheken Wiesbaden ihre Zutrittsregel.
Ab Dienstag, 7. Dezember, erhalten Nutzerinnen und Nutzer der Stadt- und Musikbibliothek sowie der Stadteilbibliotheken Biebrich, Bierstadt, Kastel, Klarenthal, Kostheim, Freudenberg, Schierstein und der Fahrbibliothek nur dann Zutritt, wenn sie gemäß Coronaschutzverordnung § 3.1.1 und § 3.1.2 einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Schülerinnen und Schüler mit von den Schulen ausgestellten Heften mit Testnachweisen sind ebenfalls ausgenommen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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