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Wiesbaden als Pilotbehörde für Landesplattform „waffe digital“
Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, dem sogenannten Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht.
„Wir müssen die Digitalisierung konsequent vorantreiben und haben ein weiteres, für die Bürger vorteilhaftes Angebot geschaffen“, so Bürgermeister Dr. Oliver Franz. „Im Bereich Waffenrecht eröffnet das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, den Antrag direkt online bei der zuständigen Waffenbehörde vor Ort zu stellen. Über einen Antragsassistenten kann man sich direkt informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen. Es ist möglich, dass alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersendet werden können.“

Die Waffenbehörde Wiesbaden unterstützt als Pilotbehörde dieses Projekt, so dass ab sofort unter https://www.wiesbaden.de/vv/oe/02/31/141010100000236123.php in der Rubrik Links diese neue Form der Antragstellung den Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird. Darüber hinaus kann man auch über die Seite https://www.waffe-digital.hessen.de direkt auf die Plattform „waffe digital“ zugreifen.

Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos bei bundID erforderlich.

Im ersten Schritt werden folgende Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger eröffnet:

• Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen - Gelbe Waffenbesitzkarte mit Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen,
• Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für einzelne Personen - Grüne Waffenbesitzkarte mit den Bedürfnissen: Jäger, Sportschütze mit integrierter Beantragung einer Erwerbserlaubnis sowie der Anzeige des Erwerbs.

In Kürze sollen weitere Anträge folgen:

• Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB
• Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses.

Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit Anträge an die Waffenbehörde schriftlich oder per E-Mail an wajafi@wiesbaden.de zu stellen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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