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Pressemitteilung

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Flüchtlinge, Gesellschaft & Soziales, Homepage
Aufenthaltserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete bis 4. März 2025 verlängert
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen. Ebenso ist eine Antragstellung auf Verlängerung nicht erforderlich. Mit der automatischen Verlängerung gelten alle Auflagen und Nebenbestimmungen fort, somit auch die Arbeitserlaubnis.

Alle laufenden Leistungen werden weiterhin gewährt, sofern keine Änderung in den persönlichen Verhältnissen eingetreten ist und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Bundesinnenministerium wird dafür Sorge tragen, dass alle zuständigen Behörden innerhalb der EU eine Information bezüglich dieser automatischen Verlängerung erhalten, damit Reisen innerhalb des Schengen-Raums weiterhin möglich ist.

Diese und weitere Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite unter Eingabe des Suchwortes Ausländerbehörde zu finden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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