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Wasserverbrauchsteuer in Wiesbaden wird voraussichtlich ausgesetzt
Die Kommunalaufsicht beabsichtigt die Beanstandung der Wasserverbrauchsteuersatzung.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Nachhaltigkeitsbeitrag zum Wassersparen und zum Zwecke des Klimaschutzes beschlossen. In Zeiten von zunehmender Wasserknappheit soll so ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser herbeigeführt werden. Die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium hat nun angekündigt, die entsprechende Wasserverbrauchsteuersatzung zu beanstanden.

Rechtsdezernentin Milena Löbcke sieht die Steuer nach wie vor juristisch gerechtfertigt: „Nach einer kurzfristigen und überschlägigen Einschätzung sind wir der Ansicht, dass die Erhebung der Wasserverbrauchsteuer keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Dies bedeutet aber - gerade vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Steuer Neuland betreten – selbstverständlich nicht, dass der Ausgang eines Gerichtsverfahrens mit Gewissheit prognostiziert werden kann“.

Die Kommunalaufsicht hat der Landeshauptstadt bis Ende März die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Auf Grundlage dessen wird dann die Kommunalaufsicht eine finale Entscheidung treffen. Sollte das Innenministerium in dieser die Steuersatzung beanstanden, steht der Landeshauptstadt Wiesbaden der Rechtsweg offen. Die Entscheidung über eine etwaige Klage trifft die Stadtverordnetenversammlung.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt die strittige Steuer dennoch zunächst nicht zu erheben. Stadträtin Dr. Patricia Becher, die den erkrankten Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl vertritt, führt dazu aus: „Nichtsdestotrotz werde ich den zuständigen Gremien, also Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, vorschlagen, den Vollzug der Steuersatzung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung auszusetzen, also die Steuer vorläufig nicht zu erheben. Denn es ist Bürgerinnen und Bürgern und Stadtverwaltung gleichermaßen nicht zuzumuten, in einem Zustand der rechtlichen Unsicherheit zu agieren. Beide Seiten brauchen klare und geordnete Verhältnisse.“

Zur Einordnung des Vorgangs ergänzt Dr. Becher darüber hinaus: „Die Situation ist für uns auf kommunaler Ebene mitunter herausfordernd. Es werden fortwährend neue Pflichtaufgaben zugewiesen; zuletzt beispielsweise der Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung. Diese sind in der Sache zu begrüßen – leider fehlt von Bund und Land aber eine auskömmliche Finanzierung dieser neuen Aufgaben.“

Mit dem ankündigten Schritt der Kommunalaufsicht greift das Innenministerium nun zusätzlich noch in die Abgabenhoheit und Ertragskraft der Kommunen ein.

Das Moratorium des Nachhaltigkeitsbeitrags Wassersparen und Klimaschutz führt bereits im laufenden Haushaltsjahr zu Mindereinnahmen von rechnerisch 16 Millionen Euro. In 2024 könnten diese durch die „Allgemeine Risikovorsorge“ gedeckt werden, welche für Fälle wie diesen im Haushaltsplan gebildet wurde. Diese wäre damit jedoch auch fast vollständig ausgeschöpft. Da dennoch in 2024 weitere finanzielle Belastungen (zum Beispiel aus einer erwartbaren Erhöhung der Beamtenbesoldung) drohen, wird der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden gegebenenfalls direkt nach Genehmigung des Haushaltes eine Haushaltssperre erlassen müssen. Die konkreten Auswirkungen auf den Haushalt 2025, der sich derzeit in Aufstellung befindet, wird derzeit geprüft.

Die inhaltliche Kritik des Innenministeriums macht sich im wesentlichem an dem Umstand fest, dass auf „Güter des täglichen Bedarfes“, so also auch auf Trinkwasser, keine Aufwands- und Verbrauchsteuern erhoben werden dürften. Die Stadt wendet dagegen ein, dass dies auch bereits heute der Fall sei. Denn auch auf Strom werde eine eigene Steuer erhoben. Auch die Umsatzsteuer des Bundes mache vor Strom, Gas, Wasser und vielen anderen Gütern des täglichen Bedarfes nicht halt.

Die Kommunalaufsicht will dies nicht gelten lassen und verweist dementgegen auf positive Beschlüsse der EU zu Stromsteuern und auf eine Entschließung des EU-Parlamentes zum Zugang auf Wasser als Menschenrecht. Die weiteren Argumentationen drehen sich um Fragen zur vermeintlichen Konkurrenz zwischen Gebühren und Steuern, zur Zulässigkeit von Lenkungswirkungen und etwaige Kollisionen mit landesrechtlichen Regelungen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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