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Schulentwicklungsplan wird fortgeschrieben
Die Entwicklung von Grund- und Förderschulen zu ganztätigen Lern- und Lebensorten ist schon seit einigen Jahren auf der Agenda in Wiesbaden.
Nun gibt es durch Gesetzgebung des Bundes ab dem Schuljahr 2026/27 - beginnend mit den Schülerinnen und Schülern der ersten Klassen - auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Um diesen adäquat zu erfüllen, sind an den Grund- und Förderschulen dann nur noch bestimmte Formen von Ganztagsangeboten zulässig. Vor diesem Hintergrund wird aktuell der Schulentwicklungsplan für Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen fortgeschrieben.

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte jüngst den ersten Entwurf des Schulentwicklungsplans zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung beschlossen.

Nun sind unterschiedliche Gremien sowie eine möglichst breite Öffentlichkeit gefragt: So sind neben den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten, der Schulkommission, dem Stadtelternbeirat und dem Stadtschülerinnen- und Stadtschülerrat vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenfalls sehr herzlich eingeladen, sich zu informieren und über den Entwurf zu diskutieren.

In diesem Kontext veranstaltet das Wiesbadener Schuldezernat ein öffentliches Diskussionsforum am Dienstag, 23. April, um 18 Uhr in der Fritz-Gansberg-Schule, Moltkering 15a. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anmeldung und Fragen über: dein.wiesbaden.de/sep einzureichen.

Wer an diesem Tag verhindert ist, kann seine Fragen und Anregungen natürlich gerne auch per Mail an: Schulentwicklungsplan.Ganztag@wiesbaden.de senden. Abrufbar ist der erste Entwurf unter: Schulentwicklungsplanung (SEP) | Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Ergebnisse der Diskussion sollen dann in den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans fließen.

Hintergrund: Der Einstieg in den Rechtsanspruch beginnt mit den ersten Klassen ab dem Schuljahr 2026/27. Im Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Klassenstufen der Grund- und Förderschulen mit Grundstufen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Modelle, die an den Schulen den Rechtsanspruch erfüllen helfen können: die Ganztagsprofile 2 und 3 sowie den Pakt für den Ganztag. Insbesondere letztgenannter Pakt für den Ganztag ist aus Sicht der Landeshauptstadt Wiesbaden besonders gut geeignet, um ein kind- und bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen: Hier übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Die Grundschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 Uhr bis 17 Uhr sowie in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen. Einem kürzeren bis 14.30 Uhr und einem längeren bis 17 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.

Nähere Informationen unter: Schulentwicklungsplanung (SEP) | Landeshauptstadt Wiesbaden

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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