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Wasserverbrauchsteuer: Stadtverordnete entscheiden über Klage gegen Beanstandung durch Kommunalaufsicht
Die im Dezember vergangenen Jahres von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Wasserverbrauchssteuersatzung wurde durch die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz gemäß § 138 Hessische Gemeindeordnung (HGO) beanstandet. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden wird darüber entscheiden, ob gegen diese Beanstandung Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Entwicklung kommt nicht überraschend, da die Kommunalaufsicht bereits am Tag nach der Beschlussfassung in einem Schreiben rechtliche Bedenken erhoben hatte. Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden vermochte die Kommunalaufsicht nicht von der Rechtmäßigkeit der Satzung zu überzeugen.

Rechtsdezernentin Milena Löbcke erklärt dazu: „Es ist bedauerlich, dass die Kommunalaufsicht sich bisher nicht von den Argumenten für die Rechtmäßigkeit der Wasserverbrauchsteuer überzeugen ließ. Der Umstand, dass Kommunalaufsicht und Stadt zu unterschiedlichen juristischen Bewertungen kommen, ist gerade vor dem Hintergrund, dass es sich um eine neue Steuer handelt, nicht unüblich.“

Damit die Bürgerinnen und Bürger durch die rechtliche Unklarheit keine Nachteile erfahren, hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden bereits im Februar angekündigt, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, die Wasserverbrauchssteuer in Wiesbaden auszusetzen. Dieses Vorgehen wurde von der Kommunalaufsicht zustimmend zur Kenntnis genommen.

In der kommenden Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 29. Mai, wird sich die Stadtverordnetenversammlung damit befassen und auch darüber befinden, ob die Stadt gegen die Beanstandung fristwahrend Klage erheben wird.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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