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Sporkhorst, Eduard

Sporkhorst, Eduard
Beamter, Bürgermeister von Dotzheim
geboren: 18. Marz 1879 in Kettwig vor der Brücke (heute Essen-Kettwig)
gestorben: 28. Juni 1951 in Wiesbaden


Artikel

Nach dem Besuch der Volksschule begann er 1893 eine Verwaltungslehre in seinem Geburtsort. Es folgte der kontinuierliche berufliche Aufstieg bis in das Bürgermeisteramt von Dotzheim.

Nach der Eingemeindung Dotzheims durch die Stadt Wiesbaden im Jahr 1928 blieb Sporkhorst zunächst Leiter der Verwaltungsstelle Dotzheim und übernahm anschließend für ein Jahr die Geschäftsführung der städtischen Miethaus GmbH. Es folgten Stationen als Amtsvorstand für Landwirtschaft, Forsten, Marktverwaltung und Feldpolizei sowie als Leiter des Besatzungs- und Kriegsschadenamtes.
Sporkhorst setzte seine Karriere auch nach der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten 1933 fort. Sein Verhältnis zur NSDAP war jedoch nicht spannungsfrei. Sporkhorst trat am 1. Mai 1933 der NSDAP bei und bezeichnete sich als »gottgläubig«, mithin die von den Nationalsozialisten präferierte religiöse Identifikationsformel. Laut einer Meldung der NSDAP-Gauleitung Hessen-Nassau an die NSDAP-Reichsleitung wurde Sporkhorst jedoch im Oktober 1934 wieder aus der Partei ausgeschlossen.

Ein Grund für diesen Parteiausschluss ist nicht überliefert. Inwiefern Beschwerden über Sporkhorsts dienstliches Verhalten gegenüber Nationalsozialisten eine Rolle spielte, muss unklar bleiben. In jedem Fall kam es zu Beschwerden über Sporkhorsts Verhalten im Dienst. Auch geriet er wohl in Konflikt mit einem Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Miethaus GmbH bezüglich der Zuweisung von billigem Wohnraum an Alte Kampfer der NSDAP.

Sporkhorst wurde von der Stadt Wiesbaden auch nach seiner Pensionierung im Jahr 1936 beschäftigt. So übernahm er die Leitung des Büros für Wehrmachtsangelegenheiten. Er galt als Verwaltungsfachmann und hatte sich aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für die Stadt das Vertrauen von NSDAP-Oberbürgermeister Erich Mix erworben, der ihm 1939 eine Vollmacht und Weisungsbefugnis für seinen Aufgabenbereich ausstellte.

Eine unrühmliche Rolle spielte Sporkhorst bei einem Gerichtsverfahren gegen ehemalige Mitglieder der Dotzheimer SPD-Ortsgruppe vor dem politischen Senat des Oberlandesgerichts Kassel am 10. Februar 1941. Eduard Sporkhorst, der als ehemaliger Bürgermeister als Zeuge geladen war, behauptete vor Gericht, dass einer der Angeklagten, der ehemalige SPD-Stadtverordnete Albert Müller, Kommunist gewesen sei und gegen die Nationalsozialisten gearbeitet habe.

Im Laufe des Prozesses sah es das Gericht u. a. aufgrund der Einlassungen von Sporkhorst die Vorwürfe als erwiesen an. Die Angeklagten wurden zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Obwohl die Verurteilten selbst nach dem Krieg davon ausgingen, dass es sich bei dem OLG-Prozess 1941 um einen Schauprozess gehandelt hatte und damit Sporkhorsts Aussage für die Urteilsfindung zweitrangig war, bleibt offensichtlich, dass der ehemalige Bürgermeister die Angeklagten bewusst in die Nähe der KPD rückte und dem Gericht damit argumentative Schützenhilfe leistete. Als nach dem Krieg die ehemaligen Verurteilten den Wiesbadener Oberbürgermeister auf Sporkhorsts Verhalten im Prozess hinwiesen, rechtfertigte und relativierte dieser sein Verhalten von 1941. Er bestritt in diesem Zusammenhang auch, unmittelbar nach der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten einen Beitrittsantrag zur NSDAP gestellt zu haben. Eine durch das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden eingeleitete Untersuchung gegen Sporkhorst blieb folgenlos.

Offensichtlich setzte Sporkhorst seine Tätigkeit nach der amerikanischen Besatzung als Teil der deutschen Notverwaltung von Wiesbaden fort. Als Verwaltungsfachmann leitete er das Amt für Kriegsschäden. Im November 1945 musste Sporkhorst allerdings seinen Posten auf Anweisung der amerikanischen Besatzungstruppen räumen, nachdem in einer amerikanischen Zeitung ein Bericht erschienen war, der ein zu nachsichtiges Verhalten der US-Militärregierung gegenüber den Deutschen bemängelte und u. a. über Eduard Sporkhorst berichtet hatte, der angeblich Möbel für Kriegsgeschädigte bevorzugt an ehemalige Nationalsozialisten verteilt habe.

Sporkhorsts Fähigkeiten als erfahrener Verwaltungsbeamter waren für die Stadtverwaltung aber offenbar so wichtig, dass Oberbürgermeister Krücke noch im November 1945 die Wiedereinstellung seines Beamten beantragte, die im Februar 1946 von den Amerikanern auch genehmigt wurde. Entnazifiziert wurde Sporkhorst hingegen endgültig erst am 17. November 1949 in Gruppe 4 (»Mitläufer«).

Ein von ihm beantragtes Berufungsverfahren wurde nicht mehr verhandelt. Eduard Sporkhorst blieb bis 1950 Leiter des Besatzungs-, Besatzungskosten- und Kriegsschädenamtes der Stadt Wiesbaden.

Im Stadtteil Dotzheim wurde auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23. Februar 1967 die Hans-Böckler-Straße in Sporkhorststraße umbenannt.

Die auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2020 berufene Historische Fachkommission zur Überprüfung nach Personen benannter Verkehrsflächen, Gebäude und Einrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden empfahl die Kontextualisierung der Sporkhorststraße wegen Sporkhorsts Mitgliedschaften in mehreren nationalsozialistischen Organisationen (NSDAP, NSV, RLSB, NSRL, RDB) bzw. nationalsozialistisch gleichgeschalteten Organisationen (Volksbund für das Deutschtum im Ausland). Sporkhorst machte in einem politischen Prozess gegen mehrere Sozialdemokraten eine Falschaussage und war somit an der Verurteilung dieser Personen aktiv beteiligt.

Literatur