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Ordnungsamt

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.

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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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