Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Informationen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr rechtssicher zu ahnden, ist es erforderlich, den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen. Daraus erfolgt, dass nur noch Verfahren eingeleitet werden, wenn der Privatanzeige aussagekräftige Beweisbilder beigefügt werden, aus denen sich der Verstoß erkennen und beweisen lässt.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ausschließlich Verstöße im ruhenden Verkehr zur Anzeige gebracht werden können. Die Anzeige können Sie unter dem Link "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit" in der Rubrik "Links und Downloads" auf dieser Internetseite stellen.
Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wird Ihr Name in dem Verfahren als Zeuge aufgeführt. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zum Fortgang eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erteilt werden können.
Damit Ihre Ordnungswidrigkeitenanzeige bearbeitet werden kann, werden Sie darum gebeten, alle notwendigen Felder vollständig auszufüllen und die benötigen Beweisbilder hochzuladen.
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ein Verfahren eingeleitet wird.
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Anschrift
65189 Wiesbaden