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Amt für Stadtpolizei und Ordnung

Informationen zu Ordnungs·widrigkeiten im Straßen·verkehr

Wichtige Informationen über Ordnungs·widrigkeiten im Straßen·verkehr

Es geht um Regeln im Straßen·verkehr.

Um bei Verstößen gegen die Regeln im Straßen·verkehr sicher eine Strafe zu geben, ist es nötig, genau zu beweisen, dass die Verstöße wirklich passiert sind. Man muss also sehr genau beweisen, was passiert ist.

Es gibt deswegen eine Regel:

Man kann nur noch Anzeigen machen, wenn es gute Beweis·bilder gibt.

Auf den Bildern muss man den Verstoß deutlich sehen.

Sie müssen Fotos schicken, die  klar zeigen, dass jemand gegen die Straßen·verkehrs·regeln verstoßen hat. 

Ansonsten kann kein Verfahren gegen den Verstoß gemacht werden.

Wichtig ist, dass Sie nur Park·verstöße melden können.
Das Auto muss geparkt sein, für Autos die fahren können Sie keinen Verstoß melden.

Wie stellen Sie eine Anzeige bei einem Park·verstoß?

Sie machen eine Anzeige unter der dem Feld: "Anzeige einer Verkehrs Ordnungs widrigkeit", welches sie unter der Spalte Downloads und Links anklicken können.

Sie füllen die Felder vollständig aus.

Was passiert nach der Anzeige?

Ihr Name wird im Verfahren genannt. Sie sind Zeuge im Verfahren.

Wegen Daten·schutz bekommen Sie keine Informationen, was weiter im Verfahren passiert. Sie erfahren nicht, wie das Verfahren weiter geht.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise zu Anzeige.

Nur so wird Ihre Anzeige bearbeitet.

Details zum Verstoß:

Schreiben Sie die Uhr·zeit des Verstoßes auf die Minute genau auf.

Erzählen Sie sehr genau und ausführlich, wie der Verstoß passiert ist. Schreiben Sie alles Wichtige zum Verstoß.

Beweis·fotos machen.

Auf den Fotos muss das Auto·kennzeichen und der Regel·verstoß zu erkennen sein. 

Wenn nötig, machen Sie mehrere Fotos und schicken Sie diese mit.

Mehrere Autos melden:
Sie wollen mehrere Autos wegen dem gleichen Verstoß melden?

Dann starten Sie für jedes Auto den Link neu.

Die Behörde entscheidet selbst, ob sie etwas gegen den Verstoß macht, z.B ob sie ein Verfahren startet.

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise