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Integrationsfachdienst

Der Integrationsfachdienst (IFD) arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes sowie der Rehabilitationsträger.

Der IFD ist Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit mit dem Ziel, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu sichern und zu fördern. Dies beinhaltet auch die Erwerbstätigkeit in beruflicher Selbstständigkeit. 

Auf die Frage nach Verhaltenstipps oder Anlaufstellen geben Heike Barth, Integrationsfachdienst – Werkgemeinschaft e.V. und Robert Schuster, Integrationsfachdienst - GID aktuelle Antworten.

Was ist Ihr bester Tipp für Gründer und Jungunternehmer, die selbst ein Handicap haben?

Der IFD hat einen guten Überblick über die unterschiedlichen personenbezogenen und behinderungsspezifischen Fördermöglichkeiten sowie die jeweils dafür zuständigen Ansprechpartner. Er kann somit dabei unterstützen, einen ersten Überblick über die diesbezüglichen Möglichkeiten und erforderlichen Schritte zu erhalten. Für eine umfassende Gründungsberatung inklusive betriebswirtschaftlicher Analyse sowie spezieller wirtschaftsbezogener Förderprogramme würden wir auf die bekannten Gründungsberatungsstellen verweisen.

Ein Jungunternehmer möchte eine Nachwuchskraft mit Handicap beschäftigen? Was ist Ihr konkreter Rat?

Nehmen Sie frühzeitig im Planungsprozess Kontakt zum IFD auf. Wir können Sie umfassend zu einstellungsrelevanten Fragen beraten, zum Beispiel:

  • Für welche Aufgaben wird ein neuer Mitarbeitender gesucht und was ist hierfür in Bezug auf behinderungsbedingte Faktoren zu beachten? 
  • Kann man möglicherweise Aufgaben behinderungsbedingt anpassen, um den Kreis potenzieller Bewerber nicht allzu klein zu halten?
  • Wer unterstützt bei der Einarbeitung?
  • Welche Förderungen gibt es und zu welchem Zeitpunkt des Einstellungsprozesses sind bei wem welche Anträge zu stellen?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Mitarbeitenden mit Handicap?
  • Was ist für mich als Arbeitgeber wichtig an Informationen zu der Behinderung?

Möglicherweise haben Sie noch eigene Bedenken und benötigen Unterstützung bei der Abwägung, ob Sie einen Menschen mit Behinderung einstellen möchten.

Sie haben bereits einen Bewerber, den sie einstellen möchten, haben aber noch Unsicherheiten, ob Aufgabenbereich und Behinderung "passt"? Dann stellen sich Fragen wie zum Beispiel:

  • Gibt es Bedarf an behinderungsbedingter Arbeitsplatzausstattung/-anpassung?
  • Wer kann mich hierzu beraten?
  • Bei wem sind zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Anträge zu stellen?
  • Möchten Sie und/oder der Bewerber im Vorfeld sich gegenseitig im Arbeitsprozess näher kennenlernen?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es in Bezug auf vorgelagertem Praktikum oder Probebeschäftigung?
  • Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung?
  • Wenn es während der Beschäftigung zu weitergehenden Fragen oder zu problematischen Entwicklungen kommt – wohin kann ich mich wenden?

Für diese Fragen und möglicherweise noch im Einzelfall darüber hinausgehende steht der IFD als Ihre Fachberatung zur Verfügung. Die oben stehenden Fragen wären als eine Art "Leitfaden" im Planungsprozess an zu sehen.

Worauf muss ein Start-up ganz besonders achten, um (Schwer)behinderung vorzubeugen und was ist Ihre wichtigste Empfehlung, wenn es doch soweit kommt?

Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung sind wichtige Themen, die zunehmend mehr in den Fokus der betrieblichen Konzepte/Kulturen rücken. Der IFD ist auch bei diesen Themen ein wichtiger Ansprechpartner. Er handelt interessenneutral und ist eine Anlaufstelle zur Beratung für den schwerbehinderten (oder von Behinderung ‚bedrohten‘) Mitarbeitenden als auch für den Arbeitgeber, der eine beginnende Leistungswandlung oder gesundheitliche Instabilität bei seinem Mitarbeitenden wahrnimmt.

Der IFD berät zu Präventionskursen, betrieblichem Gesundheitsmanagement; er hat aufgrund seiner sehr guten Vernetzung mit sozialen und auch Gesundheitsdienstleistern sowie den zuständigen Leistungsträgern (Krankenkasse, DRV) in der Region einen fundierten Überblick über vorhandene Möglichkeiten der frühzeitigen gesundheitlichen Prävention. Im Rahmen der Prävention zur Erhaltung des Arbeitsplatzes arbeiten wir eng mit dem Integrationsamt sowie der Deutschen Rentenversicherung zusammen und können auf schnellem Wege die entsprechenden Kontakte herstellen.

Eine besondere Kernkompetenz des IFD liegt in der Kenntnis über psychische Belastung am Arbeitsplatz sowie psychische Erkrankungen, die nicht nur zu längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten, sondern auch zu nachhaltigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Arbeitgeber erhalten fundierte Informationen über betriebliche Anpassungs- und Interventionsmöglichkeiten zur Reduzierung der psychischen Belastung und somit zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden.

Bei bereits vorliegender chronischer Erkrankung, die zu einer Behinderung geführt hat, berät und unterstützt der IFD den Mitarbeitenden über die Antragstellung als auch den Arbeitgeber über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten zum Ausgleich der behinderungsbedingten Einschränkungen des Mitarbeiters.

Ansprechpartner:
Integrationsfachdienst – Werkgemeinschaft e.V.
Heike Barth
Luisenstraße 26
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 60937 12
E-Mail: Heike.barthwerkgemeinschaft-wiesbadende

Integrationsfachdienst – GID
Robert Schuster
Rheingaustraße 94
65203 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 186102-0
E-Mail: infogid-wiesbadende

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