Hessischer Gründerpreis
Der Hessische Gründerpreis zeichnet erfolgreiche Gründungen aus, würdigt die erbrachten Leistungen und stellt diese pressewirksam dar.
Die Halbfinalisten und die Finalisten werden in die im stärker werdende Öffentlichkeitsarbeit rund um die Gründerpreis einbezogen. Sie erhalten so eine Bühne und erhöhen ihren Bekanntheitsgrad signifikant.
Bewerbung und Termine 2023
- Bewerbungsfrist: 28. März bis 30. Juni 2023
- Bekanntgabe der Halbfinalisten: 24. Juli 2023
- Halbfinale: 25. oder 26. September 2023
- Finale: 17. November 2023
Kriterien für die Teilnahme
- Die Selbständigkeit wird noch nicht mehr als fünf Jahre ausgeführt (2019 bis 2023)
- Studentin/Student, Doktorrandin/Doktorrand oder Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule sind in der Kategorie "Gründung aus der Hochschule" von dieser Teilnahmebedingung entbunden
- Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen
Kategorien
Der Hessische Gründerpreis wird in vier Kategorien vergeben:
- Gesellschaftliche Wirkung
- Innovative Geschäftsidee
- Zukunftsfähige Nachfolge
- Gründung aus der Hochschule
Eine Jury wählt in diesen vier Kategorien die jeweils zwölf überzeugendsten Unternehmen für das Halbfinale aus. Diese 48 Halbfinalisten pitchen vor einer großen Jury, die in jeder Kategorie auf drei reduziert – insgesamt also zwölf Finalisten, die im Rahmen der Fachtagung der hessischen Gründerförderer mit Messeständen und kurzen Pitches gegeneinander antreten. Am Abend werden die Preisträger im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet.