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Wortentzug

Der Wortentzug/die Entziehung des Wortes ist eine Ordnungsmaßnahme, die die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher gegen gerade sprechende Stadtverordnete verhängen kann. Ist ein/e Stadtverordneter/e im Verlauf einer Sitzung dreimal “zur Sache“ gerufen worden und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Sachrufes hingewiesen worden, entzieht ihm/ihr der/die Stadtverordnetenvorsteher/in das Wort. Er/sie erhält das Wort in derselben Sitzung zu demselben Gegenstand nicht wieder. Ist er/sie im Verlauf einer Sitzung dreimal „zur Ordnung“ gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Ordnungsrufes hingewiesen worden, entzieht ihm/ihr der/die Stadtverordnetenvorsteher/in das Wort. Er/sie erhält das Wort in derselben Sitzung nicht wieder.

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