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Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung) - Online -

Wenn Sie Ihr Fahrzeug, welches zuletzt nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, nicht mehr nutzen wollen oder verkauft haben, können Sie es jetzt auch online außer Betrieb setzen lassen.

Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten und eine E-Mail-Adresse für das Herunterladen einer Abmeldebestätigung.

Die Abmeldung des Fahrzeuges kann ohne freigeschalteten Personalausweis vorgenommen werden.

Nutzen Sie unseren Online‐Service und erledigen Sie die Abmeldung jederzeit direkt von zu Hause aus.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • Fahrzeug ist in Wiesbaden zugelassen
  • Neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode 
    (werden in Wiesbaden seit dem 05. Januar 2015 ausgegeben)
  • Auf dem/den Kennzeichenschilder/n neue Siegelplaketten mit Sicherheitscode
    (werden im Wiesbaden seit dem 05. Januar 2015 ausgegeben)

Gebühren

  • ab 3,70 Euro (ohne direkte Reservierung des Kennzeichens)
  • ab 6,30 Euro (inklusive Reservierung der Kennzeichenkombination für zwölf Monate auf das abgemeldete Fahrzeug)

Zahlungsart

  • Giropay
  • Paypal 

Rechtsgrundlagen

  • 25 i.V. § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZ
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 

Hinweise

  • Zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Außerbetriebsetzung (Abmeldung oder Stilllegung) wird nicht mehr unterschieden.
  • Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch benachrichtigt.
  • Im Rahmen der Abmeldung können Sie das Kennzeichen auf Ihren Namen (drei Monate) oder für eine Wiederanmeldung auf das gleiche Fahrzeug (zwölf Monate) reservieren.
  • Falls das Auto verschrottet wurde, ist zusätzlich ein Verwertungsnachweis zu erfassen. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie von Ihrem anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.