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Съобщение за пресата на столицата на провинция Висбаден

Neues Quartier mit gesundheitsaffinen Nutzungen und rund 300 Wohnungen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Östlich der Leibnizstraße“ beginnt.

Durch die Schließung der ehemaligen Klinik am Bingert stehen in Bierstadt in städtebaulich integrierter Lage Flächen für eine neue Quartiersentwicklung zur Verfügung. Auf den Flächen sollen freifinanzierte und geförderte Wohnungen sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Zur nachhaltigen Stärkung des Gesundheitsstandortes umfasst die Planung außerdem Grundstücke mit gesundheitsaffinen Nutzungen. Der Standort bietet die Chance zur Entwicklung eines lebendigen und nutzungsgemischten Quartiers, welches sich durch eine kleinteilige Bebauungsstruktur, Freiräume mit hohen Aufenthaltsqualitäten und eine gute Anbindung an die Umgebung auszeichnet. 

Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,5 Hektar. 

Ab Mittwoch, 29. April, bis Donnerstag, 28. Mai, kann der Entwurf des Bauleitplans online unter www.wiesbaden.de/auslegung eingesehen werden. 

Neben der Online-Auslegung sind die Pläne im Verwaltungsgebäude Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, Erdgeschoss im Raum für öffentliche Auslegungen während der regulären Öffnungszeiten einsehbar: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. 

Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb des Auslegungszeitraums einen Monat Zeit, ihre Meinung zu den Plänen zu äußern. Stellungnahmen können bequem online über das Beteiligungsformular oder per E-Mail an beteiligungwiesbadende eingereicht werden. 

Alternativ können Meinungen auch schriftlich per Post an folgende Adresse gesendet werden: Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden. 

Stellungnahmen können auch per Fax an (0611) 315978 oder während der genannten Öffnungszeiten direkt im Stadtplanungsamt zur Niederschrift gebracht werden. 

Wiesbadens Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Gelegenheit zu nutzen, sich im Rahmen dieser formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs aktiv zu der Planung zu äußern.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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