Ordnungsbehörde für das Leichenwesen
Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen wird in Sterbefällen tätig, in denen keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder diese die Bestattung nicht selbstständig und innerhalb der gesetzlichen Fristen veranlassen. Die Ordnungsbehörde ergreift dann die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung (z. B. einer Klinik oder einem Pflegeheim) und sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder kommen diese ihrer Bestattungspflicht nicht nach, so ist die entsprechende Einrichtungsleitung für die Bestattung zuständig.
Organisationseinheiten
Ordnungsbehörde für das Leichenwesen
Anschrift
65201 Schierstein
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.
Telefon
- 314546
- 313919
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen