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Press release of the state capital Wiesbaden

Hintergründe rund ums vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser

Die Antworten auf häufige Fragen unter wiesbaden.de/krisenfall rund um das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser wurden aktualisiert. Es wurden unter anderem Informationen zur bakteriologischen Verunreinigung und dem zeitlichen Ablauf ergänzt.

Um welche Bakterien handelt es sich? Wann und wo waren die Proben auffällig? Warum sind Amöneburg, Kastel und Kostheim nicht betroffen? Diese und weitere Fragen werden nun ebenfalls unter wiesbaden.de/krisenfall beantwortet.

Im Rahmen einer Routineuntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Die auffällige Wasserprobe wurde am Mittwoch, 29. Oktober, entnommen. Das Ergebnis lag am Freitag, 31. Oktober, vor. Das entspricht der üblichen Zeit, die das Labor benötigt. Direkt nach dem Vorliegen des Ergebnisses informierten die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW), ESWE Versorgung als Netzbetreiber sowie die Stadt über die Ergebnisse.

In der auffälligen Probe wurden Enterokokken nachgewiesen. Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm vorkommen und normalerweise harmlos sind. Enterokokken sind ein Standardparameter bei Trinkwasseruntersuchungen, der auf fäkale Verunreinigungen des Wassers hinweisen kann. Werden Enterokokken nachgewiesen, muss auch mit anderen Erregern fäkaler Herkunft im Wasser gerechnet werden. Das Abkochgebot besteht in erster Linie nicht wegen des Nachweises von Enterokokken, sondern weil sie auf eine fäkale Verunreinigung des Wassers hinweisen können.

Das Trinken von nicht abgekochtem Wasser bedeutet in dieser Situation ein gering erhöhtes Risiko zu erkranken (unter anderem an Durchfall und Erbrechen) sowie ein erhöhtes Risiko für schwere Infektionen bei immungeschwächten Personen, Senioren und Kleinkindern. Das Abkochen ist eine einfache, aber äußerst wirksame Methode und sinnvolle Präventionsmaßnahme, um sich vor Erkrankungen zu schützen.

Routinemäßig wird das Trinkwasser im gesamten Stadtnetz, in den Wasserwerken sowie den Wasserbehältern in regelmäßigen Abständen untersucht. Aktuell werden in all diesen Bereichen, insbesondere in der Innenstadt, zusätzliche Proben in engeren zeitlichen Abständen entnommen. Die unverzüglich veranlasste Nachuntersuchung an der betroffenen Netzmessstelle sowie zusätzliche Untersuchungen im Verteilnetz waren bislang unauffällig und zeigten keinen weiteren Enterokokkenbefund. Dennoch muss das Abkochgebot vorsorglich zum Schutz der Gesundheit aufrecht erhalten bleiben.

Das Abkochgebot gilt bis dem Gesundheitsamt drei negative Befunde vorliegen. Erst danach kann das Abkochgebot wieder aufgehoben werden. Sobald die Freigabe erteilt ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert. Insofern es nicht zu weiteren Befunden kommt, kann frühestens mit einer Aufhebung des Abkochgebots ab Dienstag, 4. November gerechnet werden.

Die Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim werden von der Mainzer Netze GmbH mit Wasser anderer Herkunft versorgt und sind ein eigener Wasserversorgungsbereich. Sie sind deshalb von dem vorsorgliche Abkochgebot nicht betroffen. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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