20 Jahre Kinder- und Jugendgalerie: Jubiläumsfest mit Ausstellung
Die Kinder- und Jugendgalerie Wiesbaden feiert am Samstag, 9. Mai, ab 15 Uhr ihr 20-jähriges Bestehen mit einem Jubiläumsfest in der Dotzheimer Straße 99.
Zum Auftakt wird die Ausstellung „Junge Kunst aus Wiesbaden“ eröffnet, in der rund 150 Werke von Kindern und Jugendlichen im Alter von vier bis 17 Jahren präsentiert werden. Im Anschluss sprechen Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher und Alexandra Waldmann Grußworte, bevor eine Kinder- und Jugendjury ausgewählte Arbeiten auszeichnet. Das Programm wird ergänzt durch Live-Musik, ein offenes Beisammensein sowie weitere Angebote im Verlauf des Nachmittags.
Am Sonntag, 10. Mai, wird das Jubiläum mit offenen Mitmach-Werkstätten fortgesetzt. Kinder und Jugendliche können dort selbst kreativ werden und verschiedene künstlerische Techniken ausprobieren – darunter Graffiti, Malerei, Origami, Drucktechniken oder Schmuckgestaltung.
Die Ausstellung „Junge Kunst aus Wiesbaden“ zeigt die Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksformen junger Menschen – von Malerei und Zeichnung über Collagen und Drucke bis hin zu plastischen Arbeiten. Sie macht sichtbar, welche Themen Kinder und Jugendliche beschäftigen, und bietet ihnen eine öffentliche Plattform für ihre Werke.
Seit 20 Jahren ist die Kinder- und Jugendgalerie ein fester Bestandteil der kulturellen Bildung in Wiesbaden. Sie bietet insbesondere im Stadtteil Hollerborn einen offenen Raum für kreative Entwicklung, fördert kulturelle Teilhabe und stärkt die Möglichkeiten junger Menschen, ihre Perspektiven einzubringen und sichtbar zu machen.
Die Ausstellung ist bis Freitag, 26. Juni, montags bis freitags von 15.30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Weitere Informationen sind unter www.wiesbaden.de/kinderundjugendgalerie (Öffnet in einem neuen Tab) verfügbar.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.