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Ordnungsamt

Ordnungsbehörde für das Leichenwesen

Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen wird in Sterbefällen tätig, in denen keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder diese die Bestattung nicht selbstständig und innerhalb der gesetzlichen Fristen veranlassen. Die Ordnungsbehörde ergreift dann die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung (z. B. einer Klinik oder einem Pflegeheim) und sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder kommen diese ihrer Bestattungspflicht nicht nach, so ist die entsprechende Einrichtungsleitung für die Bestattung zuständig.

Ordnungsbehörde für das Leichenwesen

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Schierstein

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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