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Beschlussempfehlung

Onlinewahlverfahren zu der Kulturbeiratswahl 2026

Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 28. August 2025

Das städtische Gremium Kulturbeirat wird nach Stand der aktuellen Kulturbeiratsordnung alle vier Jahre neu gewählt. Die Wahlzeit beginnt immer am 1. September, das nächste Mal 2026. Die Wahl findet vor Ablauf der Wahlzeit des amtierenden Kulturbeirats statt. Sie endet an einem von der Wahlleitung festgelegten Termin, der spätestens 79 Tage vorher bekanntgegeben werden muss. So ist damit zu rechnen, dass der nächste Wahltag noch vor Beginn der Sommerpause 2026 liegen sollte. Der Aufruf zur Kandidatur kann dann im Frühjahr 2026 und die Durchführung der Wahl im Sommer 2026, außerhalb von Ferienzeiten positioniert werden.


Der Kulturbeirat empfiehlt, die Abstimmung über die 13 gewählten Kulturbeiratsmitglieder von einer reinen Briefwahl auf ein Onlinewahlverfahren umzustellen. Da das Jugendparlament sich bereits positiv zur Umstellung auf ein Onlinewahlverfahren ausgesprochen hat, ergeben sich neben den ressourcensparenden Effekten des Wahlverfahrens an sich Synergien. Für die Änderung des Wahlverfahrens wäre eine Änderung der Ordnung erforderlich. Mit den entsprechenden Vorläufen, die auch eine Beauftragung von einem Fachunternehmen für die Durchführung eines Onlinewahlverfahrens berücksichtigen, läge aktuell das Zeitfenster vor, sich über die Wahl und eine mögliche Verfahrensänderung auszutauschen.


Der Kulturbeirat erklärt außerdem in Bezug auf die Erkenntnisse der Evaluation des Kulturbeirats die Erhöhung der Wahlbeteiligung zum herausragenden Ziel, unter dem das gesamte Verfahren von Durchführung und Kommunikation der Wahl realisiert werden soll.

Der Kulturbeirat bittet den Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften, folgende Überlegungen zu berücksichtigen - Gremium erachtet es als sinnvoll,

I. dass die Verwaltung für folgende Aspekte die Vorbereitung übernimmt

  1. eine Änderung der Kulturbeiratsordnung vorzubereiten, um ein Onlinewahlverfahren für die kommende Kulturbeiratswahl im Jahr 2026 zu ermöglichen.
  2. ein Beschluss über die Änderung der Ordnung spätestens in der Stadtverordnetenversammlung am 20. November 2025 gefasst werden müsste, um eine auf das Wahlverfahren ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen.

II. Um die Wahlbeteiligung deutlich zu erhöhen, sollte

  1. idealerweise allen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen respektive ein Zugangscode zu einem Onlinewahlverfahren postalisch zugehen.
  2. falls a) nicht möglich ist, die Möglichkeit einer Postwurfsendung mit QR-Code für die Teilnahme an der Wahl geprüft werden.
  3. die Ausarbeitung eins ausgewogenen Konzepts zur Kommunikation der Wahl als zwingend erforderlich angesehen werden und eine Agentur zu diesem Zwecke beauftragt werden.

 

 

 

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