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Studio Nutzungsbedingungen

Das Studio und das Projekt „studioreif“ dient dazu, dass 14 – 26jährige junge Menschen mit Wiesbadenbezug, sich kreativ mittels Foto, Audio und Video ausdrücken - zum Beispiel, indem sie neue Sende- und Medienformate erschaffen, indem sie ihre eigenen Themen in ihren selbstgestalteten Produkten platzieren und sich hierüber Wissen und Fähigkeiten aneignen, kurz: Sich medienkompetent und damit gut in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Von den nutzenden Gruppen oder auch Einzelpersonen werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Förderer und Partner des Studios und des Projekts "studioreif" finden Sie unter dem folgendem Link:

§ 1 Allgemeine Nutzungsberechtige des Studios

  1. Mit dem Begriff Studio sind alle hierfür zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten inklusive der dort vorhandenen Technik, Requisiten und Mobiliar gemeint.
  2. Die Nutzung des Studios ist Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 – 26 Jahren mit Bezug zu Wiesbaden (z.B. Wohnort, Besuch der Schule/Hochschule) vorbehalten. Dabei handelt es sich primär um ein pädagogisches Angebot, das die 14-26-Jährigen in ihrer Freizeit nutzen.
  3. Die Nutzung des Studios ist kostenfrei, wenn die Nutzer*innen einverstanden sind, dass ihre Medienprodukte in Gänze oder in Ausschnitten über die Kanäle des Medienzentrums und der Förderer des Projekts Studio sowie seiner Partner veröffentlicht werden (siehe Information weiter oben). Allgemein darf die Nutzung des Studios nicht kommerziellen Zwecken dienen. Die Monetarisierung veröffentlichter Werke, z.B. durch automatisch eingeblendete Werbung auf gängigen Videoplattformen, ist gestattet, solange sie nicht die finanzielle Haupteinnahmequelle der Nutzer*innen ist. Im Zweifelsfall entscheidet die Geschäftsführung des Medienzentrums und kann ggf. von den Nutzer*innen Nachweise anderer Einnahmequellen verlangen.
  4. Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind zu beachten und gegebenenfalls einzuholen und abzugelten. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des BGB.
  5. Grundsätzlich darf gegen Gesetze und fremde Rechte Dritter nicht verstoßen werden.
  6. Die Studionutzung ist Einzelpersonen und Gruppen bis maximal acht Personen vorbehalten. Bei der Nutzung des Studios durch eine Gruppe, erklärt sich eine Person verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen. Sie ist dann auch im Falle von Säumnisgebühren haftbar zu machen.
  7. Der/die Studionutzer*in haftet bei Verlust oder Beschädigung für alle Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Studionutzung stehen und zwar in Höhe des Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreises.
  8. Die Nutzung des Studios ist nur zu den Studioöffnungszeiten möglich. Anderweitige Nutzungszeiten sind mit der Geschäftsführung abzusprechen. Die Nutzung des Studios verpflichtet zum sorgfältigen Umgang mit den vorhandenen Geräten und den Räumlichkeiten. Der Auf- und Abbau von Technik und Mobiliar erfolgt durch die Nutzer*innen. Nach jedem Projekt ist der Ursprungszustand der Räumlichkeiten wiederherzustellen.
  9. Vereine und Unternehmen, die pädagogische Medienprojekte mit nutzungsberechtigten Personen durchführen, können eine Kooperation mit dem Medienzentrum Wiesbaden e.V. eingehen und das Studio ggf. ebenso nutzen. Hierfür wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

§ 2 Voraussetzung für die Erstnutzung des Studios

  1. Vor Erstnutzung des Studios muss die unterschriebene Vorlage der Einverständniserklärung von jedem aktiven Nutzer/jeder aktiven Nutzerin bzw. ihrer Erziehungsberechtigten vorliegen. Hier werden Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten, die Einräumung der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte des Medienzentrums an den entstandenen Produktionen, die Zustimmung zu Making-of-Aufnahmen durch das Medienzentrum/seiner Partner geregelt und sichergestellt, dass die Hinweise zum Datenschutz und zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Kenntnis genommen wurden.

§ 3 Spezielle Nutzungsbedingungen

  1. Die mobile Nutzung der Studiotechnik ist nur für sachkundige Nutzer*innen im Umgang mit der auszuleihenden Technik möglich. Vor der Nutzung ist der Personalausweis den Studiomitarbeiter*innen vorzulegen. Die Nutzung der mobilen Geräte ist nur während der Studioöffnungszeiten möglich. Entliehene Geräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften. Die Ausleihe einiger Geräte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Näheres regelt die Geschäftsführung des Medienzentrums Wiesbaden e.V.
  2. Für jede Überlassung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Mit dem Entleihen von Geräten erkennt der/die Benutzer*in die Nutzungs- und Verleihbedingungen an.Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift, die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person soll sich hiervon bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen oder die abholende Person beauftragen, dies in ihrem Namen zu tun.
  3. Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich. Nichteinhaltung führt zu Säumnisgebühren.
  4. Die Geräte dürfen nicht zweckentfremdet werden.
  5. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.
  6. Da der Wert einiger Geräte vier- bis fünfstellige Summen (in Euro) beträgt, wird zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Berufshaftpflichtversicherung geraten, sofern diese Absicherung nicht über den Arbeitgeber besteht.
  7. Für verspätet oder unvollständig zurückgebrachte Geräte wird eine Säumnisgebühr erhoben. Sie beträgt pro angefangenem Verspätungstag 15,- Euro. Entscheidend ist das auf dem Verleihschein stehende Rückgabedatum. Für unvollständig zurückgebrachte Geräte, z.B. fehlende Kabel oder Zubehörteile, wird entweder der Wiederbeschaffungswert der fehlenden Teile berechnet (mindestens aber 5,- Euro pro fehlendes Teil) oder für die spätere Rückgabe der Teile fällt die o.g. Säumnisgebühr für Verspätungen an.

§ 4 Überlassung der Projektdateien

  1. Die Nutzer*innen des Studios, sowie der erweiterten Möglichkeiten (z.B. Schnitträume, mobile Geräte), sind damit einverstanden, dass das Medienzentrum Wiesbaden e.V., die im Studio bzw. mit der Studiotechnik entstandenen Produktionen in Gänze oder auch in Teilen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf. Die Nutzer*innen verpflichten sich, Kopien der entstandenen Dateien, sowie die finale Version des Projekts dem Medienzentrum Wiesbaden e.V. zu überlassen. Zudem erklären sich die Nutzer*innen einverstanden mit der Speicherung der Projektdaten durch das Medienzentrum Wiesbaden e.V.
  2. Für die Datensicherung der Projektdaten sind die Nutzer*innen selbst verantwortlich.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung tritt am 18.04.2023 in Kraft.