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Spielbank

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Mitte des 18. Jahrhunderts waren die Gelegenheiten zum Zeitvertreib für die Wiesbadener Kurgäste eher spärlich. Es gab kein Gesellschaftshaus und keine Spielbank; die Fremden hatten lediglich Gelegenheit zum Billardspiel. Ein Antrag des Gastwirtes des Schwarzen Bären, zwölf Tische für das Karten-, Würfel- und Damespiel aufzustellen, wurde 1751 abschlägig beschieden.

Erst am 31.01.1771 erteilte Fürst Karl Wilhelm zu Nassau-Usingen dem Joseph Negrell die Konzession zur Ausübung des sogenannten Hasardspiels. Der Spielpächter durfte seinen Spieltisch nur in den besseren Hotels aufstellen, so im Schützenhof und im Einhorn, später auch im Café Stadt Frankfurt und im Hotel Adler. Dem Schutzjuden Liebmann Salomon wurde die Einrichtung eines Spielbetriebs für jüdische Badegäste gestattet. Anfangs waren das Pharao- und das Basette-Spiel in Mode, 1782 kam in Wiesbaden das Roulettespiel auf, daneben Trente et quarante, seit 1809 Biribi, ein italienisches Kartenglücksspiel. Die Pachtsumme belief sich zunächst auf 200 fl., stieg bis 1810 aber bereits auf das zehnfache. Man unterschied die Kleine und die Große Spielbank. Für letztere zahlte der Pächter Johann Michael Hyenlein im Jahr 1800 715 fl. jährlich.

Eine neue Ära begann mit der Erbauung des Kurhauses: In den dortigen Spielzimmern konnte man an der Pharaobank, am Roulette oder bei Rouge et Noir seiner Leidenschaft frönen. Das Hasardspiel wurde durch die Ausgabe von 100 Aktien finanziert. 1810 verpachtete man das Kurhaus mit dem Spielbankmonopol auf zwölf Jahre an den königlich bayerischen Major Freiherr von Fechenbach und erneut an Hyenlein, später trennte man jedoch das Hasardspiel vom Kurhausbetrieb. Den Zuschlag für einen neuen Pachtvertrag erhielt 1821 Matthias Feuser aus Koblenz, die Pacht belief sich auf 11.000 fl. jährlich.

Eine neue Ära in der Geschichte der Spielbank läutete das Verbot aller Spielbanken in Frankreich zum 31.12.1837 ein. Das war das Signal für die deutschen Spielbanken, endlich zu internationaler Bedeutung zu gelangen. Am 30.07.1832 wurde das für die Ausschreibung der Kurhauspacht erzielte Höchstgebot nachträglich durch den Franzosen Anton Chabert aus Straßburg um 690 fl. überboten. Für die Kursäle nebst den Hasardspielen zu Bad Ems, in Wiesbaden sowie in Bad Schwalbach und Schlangenbad belief sich die Pacht auf 31.000 fl. im Jahr. Wegen des zunehmenden Andrangs auf das Hasardspiel schlug Chabert im November 1834 vor, den großen Saal als Spielsaal zu benutzen. Diesem Gesuch wurde stattgegeben, die Spielzeit wurde auf den Oktober ausgedehnt. Die meisten Spieler kamen aus Mainz und Frankfurt; den Wiesbadenern und sämtlichen Bewohnern des Herzogtums Nassaus war die Teilnahme am Glücksspiel untersagt.

Die Folgen der Spielsucht wurden bereits seit 1832 beklagt und ein Verbot des Glücksspiels gefordert. 1845 hob die Regierung die Spielbanken in Bad Schwalbach und Schlangenbad auf, nicht jedoch in Wiesbaden. Chabert übertrug wohl wegen dieser Unsicherheit die Pacht auf Anton Guntz aus Hagenau im Elsaß. Der Vertrag lief zunächst bis 1855 und wurde dann bis 1870 verlängert. Die Wiesbadener selber wünschten den Fortbestand des Hasardspiels auch im Winter, um die Winterkur fester zu etablieren. Aber am 08.01.1849 beschloss die revolutionäre Nationalversammlung ein Gesetz zur Aufhebung der Spielbanken. Als finanzieller Ausgleich erlaubte die Regierung der Stadt unter anderem die Erhebung einer Kurtaxe. Wegen des zu erwartenden Defizits wurde fieberhaft nach einer Lösung gesucht, wie der Spielbankbetrieb doch aufrechterhalten werden könne, und man verfiel schließlich darauf, das Spiel in geschlossenen Gesellschaften zu ermöglichen. Die Spielbankpächter Guntz und Simon eröffneten daraufhin das Spiel im Juli 1849 im Kurhaus in reservierten, polizeilich beaufsichtigten Räumen.

Mit dem Ende der 1848er-Revolution endeten 1850 auch die Beschränkungen des Spielbetriebs, der Betrieb nahm sogar noch zu. Im Oktober 1856 traten die bisherigen Spielbankpächter ihre Rechte für über eine Millionen Gulden an das Bankhaus Berlé ab, das eine Aktiengesellschaft zum Betrieb der Kuretablissements in Wiesbaden und Ems gründete. Bis 1865 betrug der Reingewinn jährlich im Durchschnitt 565.126 fl.; der Spielbetrieb wurde bis Dezember ausgedehnt. Wegen der Bedeutung der Spielbank für Wiesbaden gewährte Preußen 1866 der Aktiengesellschaft und der Stadt eine Galgenfrist von sechs Jahren. Am 30.12.1872 wurde die Spielbank geschlossen.

Schon seit den 1920er-Jahren bemühte sich Wiesbaden erneut um eine Genehmigung für das Glücksspiel, jedoch ohne Erfolg. Erst Oberbürgermeister Georg Krücke erhielt von der amerikanischen Militärregierung eine Genehmigung. Am 29.10.1948 wurde die Spielbank im Foyer des Staatstheaters eröffnet. Die Spielbankkonzession erwarben Carol Nachman und die Neuland KG. Im November 1955 zog die Spielbank in den bis dahin von US-Truppen besetzten Nordflügel des neuen Kurhauses ein. Etwa ein Jahr später wurde das Kleine Spiel eröffnet. Die Neuland KG blieb trotz mancher Bieterwettbewerbe bis 1990 Spielbankkonzessionärin. 1982 wurde das Kleine Spiel im renovierten Ostflügel der Brunnenkolonnade eröffnet. Zum 01.03.1986 wurde das Residenzverbot aufgehoben; fortan war das Große Spiel auch für Wiesbadener freigegeben. Am 01.01.1991 ging die Konzession auf die Spielbank Wiesbaden GmbH & Co., hinter der unter anderem die Hamburger Jahr & Achterfeld Beteiligungs-KG und zwei bekannte Münchener Gastronomen stehen, über.

Literatur

Niedenthal, Erhard: Das Spiel in Wiesbaden. Geschichte der Spielbank, Wiesbaden 1997.

Zeichnung einer Spielbankszene im Kurhaus von George Barnard, ca. 1840 wiesbaden.de/ Stadtarchiv Wiesbaden, F000-16281, Urheber: unbekannt
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