Ordnungsamt
Ordnungsbehörde für das Leichenwesen
Die Ordnungsbehörde für das Leichenwesen wird in Sterbefällen tätig, in denen keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder diese die Bestattung nicht selbstständig und innerhalb der gesetzlichen Fristen veranlassen. Die Ordnungsbehörde ergreift dann die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Verstirbt ein Mensch in einer Einrichtung (z. B. einer Klinik oder einem Pflegeheim) und sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder kommen diese ihrer Bestattungspflicht nicht nach, so ist die entsprechende Einrichtungsleitung für die Bestattung zuständig.
Organisationseinheiten
Ordnungsbehörde für das Leichenwesen
Anschrift
Gebäude 10004
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden
Alcide-de-Gasperi-Straße 1
65197 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.
Telefon
- 314546
- 313919