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Einzahlung auf städtische Konten

Die Landeshauptstadt Wiesbaden erhebt finanzielle Forderungen für kommunale Leistungen. Dies sind Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Spielapparate- und Zweitwohnungsteuer und Dienstleistungen wie Mieten, Pachten, Fehlbelegungsabgabe, Kindergartenbeiträge sowie diverse Gebühren/Entgelte.

Zahlungen zugunsten der Landeshauptstadt Wiesbaden werden unter dem auf dem Bescheid / der Rechnung angegebenen Buchungszeichen erfasst. Das Buchungszeichen ist als Verwendungszweck bei der Überweisung mit anzugeben. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Forderungen zur Fälligkeit bei der Bank abgerufen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-5063
Telefax 0611 31-6928

Hinweise

Bankverbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden:

IBAN: DE10 5105 0015 0100 0000 08
BIC: NASSDE55XXX

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