Sprungmarken

Auskunftssperre einrichten lassen

Besteht durch die Weitergabe von Meldedaten eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, werden die entsprechenden Meldedaten gesperrt. Die Auskunftssperre muss durch das Vorliegen von Tatsachen, nicht bloßer Vermutungen, glaubhaft gemacht werden. Sie gilt befristet für zwei Jahre.

Kontakt

Kontaktdaten
Internet  Digitaler Briefkasten Landeshauptstadt Wiesbaden

Unterlagen

Einzureichen sind:

  • Antrag inklusive Schilderung der Gefahrenlage
  • Schriftlicher Nachweis über die Notwendigkeit der Sperre