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Ausweispflichtbefreiung

Ist es einer Person wegen körperlicher Gebrechen nicht möglich am öffentlichen Leben teilzunehmen, kann diese von der Ausweispflicht befreit werden. Die Ausweispflichtbefreiung wird bei der Meldebehörde beantragt.

Die Befreiung kann die betroffene Person selbst, die sorgeberechtigte Person oder die betreuende Person eintragen lassen.

Kontakt

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Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Nachweise, die den dauernden Aufenthalt in einer Einrichtung belegen. Gegebenenfalls ist der Beschluss des Vormundschaftsgerichtes oder die Bestallungsurkunde einer betreuenden Person vorzulegen.
  • ungültig gewordener Ausweis der zu befreienden Person und der antragstellenden Person sowie gegebenenfalls der Betreuerausweis.