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Führungszeugnis anfordern

Mit einem Führungszeugnis kann gegenüber dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht werden, dass keine Vorstrafen vorliegen.

Seit Mai 2010 können Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Dieses gilt für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.

Für Führungszeugnisse, die direkt an eine Behörde geschickt werden sollen, wird deren Anschrift benötigt.

Das Führungszeugnis ist drei Monate gültig.

Alternativ kann diese Dienstleistung direkt online im Bürgerservice-Portal erledigt werden. Der Zugang ist unter Links zu finden.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • gegebenenfalls die Anschrift der Behörde
  • gegebenenfalls Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers über die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Gebühren

  • 13,00 Euro

Zahlungsart

Bar und Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.