Fischereischein
Fischereischeine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.
Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung ist die erfolgreich bestandene Staatliche Fischerprüfung. Informationen über die Vorbereitungslehrgänge und Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.
Es gibt folgende Fischereischeine:
- Der Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Der Fünfjahres-Fischereischein gilt fünf Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
- Der Zehnjahres-Fischereischein gilt zehn Jahre und kann einmal um zehn Jahre verlängert werden.
Für Jugendliche ab zehn Jahren:
- Der Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
- Der Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).
Für den Jugendfischereischein ist vom zehnten bis 16. Lebensjahr keine Prüfung erforderlich.
Am Rhein darf grundsätzlich nur mit einem gültigen Fischerei-Erlaubnisschein geangelt werden. Wer diesen künftig erwirbt, bekommt die Broschüre in den Verkaufsstellen – in der Regel Angel- beziehungsweise Tierbedarfsläden – kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Eine Liste dieser Verkaufsstellen befindet sich in der Broschüre, die am Ende der Seite heruntergeladen werden kann.
Verlust Fischereischein
Bei Verlust oder Unleserlichkeit des Fischereischeins können Sie einen Ersatz-Fischereischein beantragen. Der Ersatzfischereischein wird entsprechend dem Zeitraum ausgestellt wie der verlorene Fischereischein ausgestellt. Für die Ersatzausstellung wird lediglich die Gebühr erhoben, die Abgabe fällt nicht erneut an.
Umschreiben Fischereischein
§ 26 Hessisches Fischereigesetz
Fischerprüfung
Die oberste Fischereibehörde erkennt die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer Bundesländer an, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den Vorgaben dieses Gesetzes und der hierauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen.
Hinweis:
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten vergibt die Waffen-Jagd und Fischereibehörde aktuell nur Termine. Diese können per E-Mail unter wajafiwiesbadende oder telefonisch unter 0611 / 31-4430 oder 31-3227 vereinbart werden. Achtung: In der gesamten Behörde gilt eine Maskenpflicht.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3227 |
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0611 31-4430 | |
Telefax | 0611 31-4970 |
E-Mail-Adresse | wajafiwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind bei
- Ersterteilung: Prüfungszeugnis über bestandene Fischerprüfung, ein aktuelles Passbild, Personalausweis;
- Verlängerung: Fischereischein, gegebenenfalls ein aktuelles Passbild, Personalausweis.
Gebühren
Gebühren (inklusive Abgabe an das Land Hessen):
- Jahresfischereischein 17,50 Euro
- 5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
- 10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
- Jugendfischereischein 7,50 Euro
- 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
HessFischG
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.