Weihnachtsbaumverkauf – Erlaubnis beantragen
In der Adventszeit gehören Verkaufsstände für Weihnachtsbäume zum Straßenbild. Um den Vorschriften der Gewerbeordnung (besonders Reisegewerbe) und des Ladenschlussgesetzes Genüge zu tun, ist die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis erforderlich, die insbesondere die möglichen Öffnungszeiten derartiger Stände (auch nach Ladenschluss oder Sonntags) regelt.
Gebühren
75,00 Euro