Personalausweis vorläufig ausstellen lassen
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes möglich. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes gestellt werden. Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt der sorgeberechtigten Person, die den Aufenthalt bestimmt. Die antragsberechtigte Person und ihr gesetzlicher Vertreter sollen persönlich erscheinen.
Eine Bevollmächtigung ist nur für eine handlungs- und einwilligungsfähige Person möglich, wenn eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt.
Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt. Er ist drei Monate gültig.
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühren
- 10,00 Euro (siehe Gebührenblatt)
Zahlungsart
- EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).
- Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)