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Kraftfahrzeug umschreiben innerhalb des Zulassungsbereiches

Beim Erwerb eines zugelassenen Kraftfahrzeuges, welches bisher in Wiesbaden zugelassen ist, muss unverzüglich umgemeldet werden.

Bei einem noch zugelassen Fahrzeug können die Kennzeichen beibehalten werden – es ist jedoch auch ein Wechsel der Kennzeichen möglich.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichen (nur bei Änderung der Kennzeichen)
  • Nachweis der gültigen HU/AU
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer (Deckungskarte)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Gebühren

16,70 bis 55,70 Euro

Zahlungsart

Nur EC-Kartenzahlung möglich

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Hinweise

  • Die bisherigen Kennzeichen sind nur bei zugelassenen Kraftfahrzeugen vorzulegen, wenn die aktuellen Kennzeichen nicht beibehalten weden. Bei einem außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeug ist das Abmeldedatum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Damit entfällt die Vorlage der bisherigen Kennzeichen.
  • Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über zehn Euro darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind. Bei weniger als zehn Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll der Antragsteller bei der Zulassung seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, das Sie hier direkt online ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken können!

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