Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 1. November 2015 ist die Mitwirkungspflicht der Vermieterin / des Vermieters wieder eingeführt. Bei Einzug in eine Wohnung oder Auszug aus einer Wohnung, muss – falls keine andere Wohnung in Deutschland bezogen wird – eine schriftliche Bestätigung der Vermieterin / des Vermieters vorgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit, diese Bestätigung online über das Bürgerserviceportal zu übermitteln.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3344 |
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Telefax | 0611 31-4969 |
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
Unterlagen
- Bestätigung des Vermieters über den Einzug
- Ausweisdokumente aller Haushaltsangehörigen, bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
- Vollmacht, falls persönliche Vorsprache nicht möglich ist
Hinweise
Bei verspäteter Ummeldung oder Nichtvorlage der Bestätigung des Vermieters können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)