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Bescheinigungen für Versicherungen oder Botschaften

Manche Versicherungen oder Konsulate verlangen eine schriftliche Bescheinigung der Stadt­verwaltung, aus der hervorgeht, dass ein verlorener Gegenstand bislang nicht aufgefunden wurde. 

Eine solche Bescheinigung erhalten Sie im Fundbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Das Fundbüro benötigt für eine solche Bescheinigung Angaben über Zeit und Ort des Verlustes sowie genaue Angaben zum verlorenen Gegenstand. Zum Beispiel bei Fahrrädern die Rahmennummer, das Model, besondere Ausstattungsmerkmale; bei Hörgeräten die Seriennummer, Model und Hersteller oder bei Ausweisdokumenten den Ausstellungsort sowie den Gültigkeitszeitraum.

Zur Ausstellung ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. Die Verwaltungs­gebühr in Höhe von 12,50 Euro ist bei Abholung der Bescheinigung in bar zu entrichten.