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Rote Dauerkennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen/verlängern (WI-06..)

Rote Kennzeichen ( WI-06...) können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich, zur Durchführung von Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, zugeteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Antragsteller/ Antragstellerin muss entweder eine Kfz-Werkstatt betreiben oder ein Kfz-Händler sein
  • persönliche Antragsstellung, in Vollmacht wird nicht akzeptiert
  • Firmensitz beziehungsweise Sitz der Zweigniederlassung in Wiesbaden
  • Die Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin muss gewährleistet sein; die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein
Eine Vorsprache erfolgt nur unter vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch oder per E-Mail.
Kontaktaufnahme bitte per E-Mail, bei Angabe einer Telefonnummer rufen wir Sie gerne zurück.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin im Original
  • aktuelle Gewerbeanmeldung (siehe Hinweise)
  • aktuelles Führungszeugnis (siehe Hinweise)
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer, ehemalige Deckungskarte) für rote Dauerkennzeichen
  • Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass Stellplätze vorhanden sind
  • unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)

Gebühren

  • Gebühren für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen: 200 Euro
  • Gebühren für die Verlängerung: 150 Euro
  • Gebühren für ein neues Fahrzeugscheinheft: 15,60 Euro
  • Ein Fahrtenbuch kann gegen eine Gebühr von 2,50 Euro erworben werden.

Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 41  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über zehn Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als zehn Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.

Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Für eine Zuverlässigkeitsprüfung werden ein aktuelles Führungszeugnis und ein Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt. Im Rahmen eines Neu- oder Verlängerungsantrags kann gegen eine Gebühr von 26 Euro die Anfragen durch die Zulassungsbehörde veranlasst werden.
Oder Sie beantragen diese Auszüge persönlich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde oder unter www.bundesjustizamt.de.

Bearbeitungsdauer

Nach Antragsannahme vier bis sechs Wochen

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