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Führerschein online beantragen (Ersterteilung)

Seit dem 1. April 2022 kann der Führerscheinantrag komplett online gestellt werden. Die antragstellende Person muss nicht mehr persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen, sondern kann bequem von Zuhause die geforderten Daten eingeben, das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise hochladen. Der Online-Antrag verfügt sogar über eine "Selfie"-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt. Die Authentifizierung der antragstellenden Person erfolgt bequem und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte über das Nutzerkonto Bund. Über den temporären Login des Nutzerkonto Bunds können Sie sich auch ohne Nutzerkonto mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zunächst ist der Online-Antrag nur für die Ersterteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A, A2, B, BE, L, T, sowie deren Kombinationen möglich. Das Begleitete Fahren ab 17 kann aktuell noch nicht online beantragt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, und T sind erforderlich:

  • Online-Ausweis:
    Hierfür benötigen Sie: 
    1. Einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online Ausweisfunktion oder eID-Karte, sowie Ihre PIN. 
    2. Nutzerkonto Bund 
        Authentifizierung über den temporären Login des Nutzerkonto Bund (hier muss kein extra Konto angelegt werden)
    2. Ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. 
    3. Die AusweisApp2 muss installiert und geöffnet sein. Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter AusweisApp2 - Häufig gestellte Fragen.
  • Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der "Selfie"-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen. Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel. (siehe Informationen)
  • Angabe zur Fahrschule
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung
  • Sehtest.
    Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Informationen finden Sie in § 12 der Fahrerlaubnisverordnung.

Gebühren

•    44,70 Euro bis 78,40 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

Der Online-Antrag kann erst ab dem Mindestalter von 16 Jahren gestellt werden, da der Besitz eines elektronischen Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte Voraussetzung für die digitale Authentifizierung ist.