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Sondernutzungserlaubnis beantragen

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt die Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes. Diese Erlaubnis wird beispielsweise für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Außenbewirtschaftung, für Warenauslagen oder für Werbeständer benötigt. Für sogenannte Parklets ist ein gesonderter Antrag auszufüllen. Die Vorgaben der Richtlinie zur Errichtung von Parklets im öffentlichen Raum für die Gastronomie sind hierbei zu beachten.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Hinweise

Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Sie werden auf Anfrage mitgeteilt.