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Umzug und Ausnahmegenehmigung

Für Privatumzüge nach oder aus Wiesbaden ist für die Umzugsfahrzeuge oftmals die Aufstellung von Haltverbotszeichen oder das Befahren gesperrter Bereiche (beispielsweise der Fußgängerzonen) notwendig. Die entsprechenden Genehmigungen hierfür werden durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Unterlagen

Mitzubringen sind der ausgefüllte und unterschriebene Antragsvordruck.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsart

Die Gebühren werden über den Postweg in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Paragraphen 45 und 46 Straßenverkehrsordnung.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen.