Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Leistungen für Bildung für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung ist ein Sozialleistungsbezug. In Einzelfällen können auch Personen, die die Bedarfe der Bildung und Teilhaben nicht oder nur teilweise finanzieren können, Leistungen gewährt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4797 |
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Telefax | 0611 31-5984 |
E-Mail-Adresse | bildung-teilhabewiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Nachweis über den Sozialleistungsbezug
- Nachweis über Höhe der Kosten
- Bankverbindung des Anbieters
- je nach Leistungsart eventuell ergänzende Unterlagen
Rechtsgrundlagen
§ 28 SGB II, § 6 b BKGG.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Formulare
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 2 Bestätigung Ausflüge-Klassenfahrten 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 2 Formular Ausflüge-Klassenfahrten 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 3 Formular persönlicher Schulbedarf 08.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 4 Formular Schülerbeförderung 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Antrag ergänzende Lernförderung 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Bestätigung Lernförderung 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Kostenvoranschlag Lernförderung 10.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 6 Formular Mittagsverpflegung 08.19
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 7 Bestätigung des Leistungsanbieters Teilhabe Kultur 04.20
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 7 Formular Teilhabe Kultur 10.19