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Pflege - Hilfe zur Pflege beantragen

Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen notwendigen Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Diese wird aber nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen – zum Beispiel der Pflegeversicherung – erhält. Die Kostenübernahme ist abhängig von Einkommen und Vermögen. 

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3826

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelle polizeiliche Meldebestätigung (alle Personen des Haushaltes sind aufzuführen)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Bescheinigung über die derzeitige Miethöhe
  • Letzte Nebenkostenabrechnung
  • Letzte Heizkostenabrechnung / ESWE- Abrechnung
  • Rentenbescheide über alle Rentenleistungen / Erstbescheid der LVA oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
  • Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse beziehungsweise Einverständniserklärung zur Anforderung des Gutachtens bei der Pflegekasse
  • Kostenvoranschlag des Pflegedienstes
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • sonstige Einkommensnachweise (sofern vorhanden)
  • Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
  • Sparbücher (sofern vorhanden)
  • Kfz-Schein (sofern vorhanden)
  • Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)

Hinweise

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Sozialhilfe" entnommen werden.

Informationen zu finanziellen Hilfen bei (teil-)stationären Einrichtungen / Pflegeheimen können der Dienstleistung "Finanzielle Hilfen in (teil-)stationären Einrichtungen /Pflegeheimen" entnommen werden.