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Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum dient dem Gemeingebrauch aller. Er wird insbesondere in den Innenstädten durch private und geschäftliche Interessen in seiner Gestaltung und in seiner Benutzbarkeit mitgeprägt.

Es ist jedoch vermehrt zu beobachten, dass der öffentliche Raum durch die zunehmende Menge an Warenauslagen, Werbeständern und Gastronomiemöblierung überfrachtet und dadurch vielfach qualitativ abgewertet wird.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gestaltqualität zentraler öffentlicher Räume wieder mit der Bedeutung des gewachsenen Stadtbildes in Übereinstimmung zu bringen. Das Erscheinungsbild der Innenstadt soll den Charakter des Ortes, als Zentrum der Stadtgesellschaft sowie als historische und funktionale Mitte der Stadt widerspiegeln.

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