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Einsichtnahme - Entwässerungsakten

Im Zentralarchiv des Tiefbau- und Vermessungsamtes können Sie Einsicht in Ihre Entwässerungsakte nehmen. Dafür ist eine vorherige Terminabsprache notwendig. Termine zur Einsichtnahme können montags und mittwochs jeweils von 8 bis 12 Uhr telefonisch vereinbart werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2726

Hinweise

  • Ausschließlich die Entwässerungspläne dürfen kopiert oder fotografiert werden.
  • Je Entwässerungsakte ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. 
  • Architekten und Architektinnen, Gutachter und Gutachterinnen oder Ingenieurbüros benötigen aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Einsichtnahme eine Vollmacht des Grundstückeigentümers und legen diese bitte dem Tiefbau- und Vermessungsamt vor.
  • Eigentümer und Eigentümerinnen bringen bitte ihren Personalausweis oder eine entsprechende Kopie mit.