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Abendhauptschule

Die Abendhauptschule ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses bzw. des qualifizierenden Hauptschulabschlusses neben einer Berufstätigkeit.

Eine Berufstätigkeit muss aber nicht vorliegen, auch nicht vor der Aufnahme des Bildungsganges.

Zugangsvoraussetzungen

Studierende an der Abendhauptschule müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, in der Regel wird Volljährigkeit vorausgesetzt. Sie dürfen weder eine allgemeinbildende Schule noch eine berufliche Vollzeitschule besuchen. Ein vergleichbarer Bildungsabschluss darf nicht vorliegen.

Organisation

Der Bildungsgang ist in in zwei Semestern gegliedert. Das Semester beginnt am 1. August. Die Bewerbung erfolgt schriftlich - in der Regel bis 1. Juni an die Schulleitung.

Abschlüsse / Berufs- und Bildungswege

Die Abschlüsse der Abendhauptschule bereiten im Wesentlichen auf die Berufsausbildung vor. Ein qualifizierter Bildungsabschluss erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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