Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Gemeinden zuständig.
Zum einen wird als vorbereitender Bauleitplan der Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Dieser Plan beinhaltet die bestehenden und die geplanten Nutzungen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz, für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren.
Zum anderen werden Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für Teile des Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält vor allem die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Innerhalb seines Geltungsbereiches werden somit die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan konkretisiert.
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Die Themen Stadtentwicklung und Stadtplanung werden hier kurz vorgestellt, denn im Bereich des Bauplanungsrechts gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
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Umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen sowie die Änderungen des Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Wiesbaden sind über diese Seite zu erreichen.
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Rechtsverbindliche Bebauungspläne - online
Über dieses Auskunftssystem können sämtliche rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Landeshauptstadt Wiesbaden online eingesehen werden.
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Informationen über laufende Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, für die ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden hier vorgestellt.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für die nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung. Er stellt die Planungsziele für die nächsten Jahre in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung dar.
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Planbereiche mit geplanten sowie bereits wirksamen Flächennutzungsplanänderungen, für die ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden hier dargestellt.
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Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gelegenheit gegeben, sich über planerische Entwürfe zu informieren und ihre Anregungen vorzubringen.
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