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Ordnungsamt

Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen

Am 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gaststättenkonzession) nicht mehr erforderlich.

Allerdings ist für den Ausschank alkoholischer Getränke die Gewerbeanmeldung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes in der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Schierstein

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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