Neufahrzeug
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat,
die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat,
ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis bei der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf beantragt werden
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- eine Erklärung des Verkäufers, dass noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde oder die ausländischen Zulassungsdokumente im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
(Formular zu finden unter Links und Download)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen (minderjährige) Personen
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (wenn außerhalb der EU)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit Ausweises im Original des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Gebrauchtfahrzeug
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat,
die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis bei der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf beantragt werden
- die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland (ggf. inkl. offizieller Übersetzung)
- die ausländischen Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach §29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach §21 StVZO
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
(Formular zu finden unter Links und Download)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen (minderjährige) Personen
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit Ausweises im Original des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original