Antworten auf häufige Fragen: Störung der Wasserversorgung
Sollte in Wiesbaden eine Störung der Trinkwasserversorgung eintreten, finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen und Hintergründe.
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Wie kann ich mich auf eine Störung der Wasserversorgung vorbereiten?
Störungen im Trinkwassernetz sind selten, können aber vorkommen. Rettungs- und Einsatzkräfte können in einem großflächigen Krisenfall nicht allen Unternehmen, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig helfen. Daher ist es ratsam, eigene Vorkehrungen zu treffen. Auf der Seite Notfallvorsorge erfahren Sie, wie Sie sich auf eine Evakuierung oder andere Krisenfälle vorbereiten können.
Woher kommt das Wiesbadener Trinkwasser?
Wiesbaden wird aus unterschiedlichen Quellen mit Trinkwasser versorgt, unter anderem aus dem Hessischen Ried, den Wiesbadener Taunusstollen und dem Schiersteiner Wasserwerk. Im Netz kann es zu Durchmischungen des Wassers kommen.
Wie ist das Wassernetz in Wiesbaden aufgebaut?
Das Trinkwassernetz besteht aus etwa 740 Kilometern Versorgungsleitungen und über 34.000 Hausanschlüssen. Es ist in 24 Druckzonen aufgeteilt. Einige Zonen sind physikalisch nicht mit anderen Zonen verbunden. Das ist insbesondere in den östlichen Vororten wie Naurod der Fall. Juristisch gilt das von den Wasserversorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) versorgte Gebiet trotzdem als ein Versorgungsgebiet.
Die Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim werden nicht von der WLW, sondern von der Mainzer Netze GmbH versorgt. Sie sind ein eigener Wasserversorgungsbereich.
Welche Unternehmen sind fürs Trinkwasser in Wiesbaden zuständig?
Die WLW sind ein Eigenbetrieb der Stadt Wiesbaden. Siebeschaffen Wasser und schließen Grundstücke ans Wassernetz an. Die dafür benötigten Leitungen und weitere Komponenten des Wassernetzes gehören ESWE Versorgung. Beide Unternehmen arbeiten eng zusammen. So haben die WLW Leitungen und weitere Komponenten des Wassernetzes von ESWE Versorgung gepachtet. Das Wasser selbst stammt wiederum von Hessenwasser. Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im kommunalen Besitz und liefert Wasser an zahlreiche Städte, Kommunen und Weiterverteiler im Rhein-Main-Gebiet, darunter auch Wiesbaden.
In Wiesbaden unterliegt das Trinkwasser wie in ganz Deutschland strengsten Kontrollen. Die Anforderungen an die Qualität sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Um sicherzustellen, dass sich keine unerwünschten Stoffe im Trinkwasser befinden, werden regelmäßig Trinkwasserproben aus dem Verteilungsnetz entnommen.
Aktuell gibt es siebzig Probenentnahmestellen im Wiesbadener Verteilnetz. Im Jahr 2024 wurden etwa 530 Routinekontrollen durchgeführt. Das Gesundheitsamt legt fest, wie häufig Proben an einzelnen Entnahmestellen routinemäßig entnommen werden, zum Beispiel monatlich, zweimonatlich, quartalsweise oder jährlich. In besonderen Lagen werden Entnahmestellen mehrmals täglich beprobt. Hinzu kommen die regelmäßigen Kontrollen der Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Verteilungsanlagen wie beispielsweise Wasserbehälter und Wasserwerke. Insgesamt werden in Wiesbaden so jedes Jahr weit über tausend Trinkwasserproben entnommen, die unterschiedliche analytische Untersuchungen durchlaufen.
Worauf wird Trinkwasser untersucht?
Trinkwasser ist grundsätzlich nicht steril. Das Trinkwasser wird auf eine Vielzahl von mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Parametern getestet, um sicherzustellen, dass es gesundheitlich unbedenklich ist. Dazu gehören die Prüfung auf Krankheitskeime wie E. coli und Legionellen, Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei und Kupfer, sowie auf Verunreinigungen aus der Landwirtschaft wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Auch Stoffe wie Mikroplastik und Medikamentenrückstände werden analysiert.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Einige Parameter werden direkt bei der Probenentnahme vor Ort ermittelt, zum Beispiel der pH-Wert des Wassers. Andere Parameter müssen im Labor untersucht werden. Nach Eingang einer Probe im Labor erfolgt der Beginn der Untersuchung in der Regel am gleichen Tag. Messergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen liegen je nach Verfahren und Parameter nach 24 bis 48 Stunden vor. Organische oder anorganische Untersuchungen können mehrere Tage bis Wochen dauern.
Wo finde ich Notbrunnen?
In Wiesbaden gibt es 33 Notbrunnen. Sie sollen in einem Krisenfall Menschen mit Trinkwasser versorgen. Notbrunnen gehören zur kritischen Infrastruktur. Aus diesem Grund werden ihre Standorte im Vorfeld nicht bekannt gegeben. Im Krisenfall informiert die Untere Katastrophenschutzbehörde rechtzeitig darüber, wo sich die Notbrunnen befinden.
Hintergründe zu einem Abkochgebot
Was ist ein Abkochgebot?
Ein Abkochgebot ist eine Empfehlung, das Trinkwasser mindestens drei Minuten lang sprudelnd zu kochen. Dadurch werden Keime abgetötet. Anschließend können Sie das Wasser wie gewohnt verwenden. Alternativ können Sie bei einem Abkochgebot auch abgepacktes Trinkwasser aus dem Supermarkt verwenden.
Wer spricht ein Abkochgebot aus?
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden spricht ein Abkochgebot aus, wenn die Möglichkeit besteht, dass Trinkwasser verunreinigt wurde oder eine konkrete Verunreinigung festgestellt wurde.
Wann muss ich Wasser abkochen?
Bei einem Abkochgebot sollten Sie das Trinkwasser mindestens drei Minuten lang sprudelnd kochen, bevor Sie es trinken oder damit Speisen zubereiten. Das ist besonders wichtig, wenn Nahrungsmittel nicht gekocht, gegart, gebraten oder gedünstet werden. Waschen Sie Obst und Salat daher nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser.
Stellen Sie Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser her. Putzen Sie sich die Zähne nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser. Das gilt auch für die Reinigung von Wunden.
Auch zum Geschirrabwasch von Hand sollten Sie abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden. Das gilt auch fürs Putzen von Arbeitsflächen, auf denen Sie Lebensmittel zubereiten.
Wann muss ich Wasser nicht abkochen?
Für das Duschen, Baden, Waschen oder die Toilettenspülung müssen Sie Wasser nicht abkochen. Beim Duschen und Baden sollten Sie jedoch darauf achten, kein Wasser zu schlucken. Wunden sollten Sie mit wasserundurchlässigem Pflaster abdecken.
Kann ich Spül-, Wasch- und Kaffeemaschinen verwenden?
Sie können Kaffeemaschinen in der Regel wie gewohnt nutzen, wenn sie das Wasser auf mindestens 82 Gred Celcius erhitzen. Wenn Ihre Maschine diese Temperatur beim Aufbrühen nicht erreicht, sollten Sie nur abgekochtes oder verpacktes Wasser in der Maschine verwenden.
Zum Wäschewaschen kann Wasser wie gewohnt verwendet werden. Die Waschtemperatur sollte jedoch mindestens 40 Grad Celcius betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad Celcius spült und trocknet.
Gibt es für Kinder und Schwangere besondere Empfehlungen?
Nein, für Säuglinge, Kinder und Schwangere gelten die gleichen Empfehlungen wie füralle anderen Menschen. Das heißt: Verwenden Sie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung ausschließlich abgekochtes oder abgepacktes Wasser.
Welche Vorgaben gelten für Restaurants, Cafés und Bars?
Es gelten dieselben Empfehlungen wir für alle anderen Menschen. Gastronomische Betriebe dürfen zur Zubereitung von Speisen oder Eiswürfeln ebenfalls nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
Das Gleiche gilt für die Reinigung von Schankanlagen sowie von Besteck, Geschirr und Gläsern. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihre gewerbliche Geschirrspülmaschine der DIN 10512 entspricht und gemäß den Herstellerangaben gewartet wurde. In diesem Fall können Sie Besteck, Geschirr und Gläser auch in nicht abgekochtem Wasser reinigen. Die DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad Celcius für die Frischwasser-Klarspülung.
Kann mein Haustier Wasser trinken?
Tiere können in der Regel bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen über ein robustes Immunsystem. Auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, zum Beispiel aus Pfützen, Seen oder Flüssen.
Wie erfahre ich, wenn das Abkochgebot aufgehoben wurde?
Das Abkochgebot für die betroffenen Bereiche gilt bis auf Widerruf durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden. Damit es aufgeboben werden kann, müssen mehrere Trinkwasserproben hintereinander unbedenklich sein.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben wurde, informieren wir als Stadt darüber umgehend die Öffentlichkeit - unter anderem per Pressemitteilung, auf wiesbaden.de/krisenfall sowie über soziale Netzwerke wie Facebook (Öffnet in einem neuen Tab)und Instagram. (Öffnet in einem neuen Tab) Achten Sie auch auf Meldungen in lokalen Print- und Onlinemedien, im Radio sowie im Fernsehen. Sollte es zuvor eine Warnung über WarnApps gegeben haben, wird über die WarnApps ebenfalls entwarnt.