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Umwelt, Natur und Klima

Lärmminderung

Stadtplan Innenstadt Wiesbaden mit eingefärbter Lärmbelastung
Lärm - Lärmkarte

Grundlagen der Lärmminderungsplanung

Die EU-Richtlinie 2002/49/EG legt ein Konzept zur Minderung von Umgebungslärm fest. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt und in §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes verankert.

Für die Lärmminderungsplanung stehen im Wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

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