Umwelt, Natur und Klima
Lärmminderung
Grundlagen der Lärmminderungsplanung
Die EU-Richtlinie 2002/49/EG legt ein Konzept zur Minderung von Umgebungslärm fest. Sie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt und in §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes verankert.
Für die Lärmminderungsplanung stehen im Wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:
- die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und
- die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
