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Verfahrensarten und Abläufe

Abbruch und Beseitigung

Seit dem 14. Oktober 2025 sind alle Vorhaben, die nur den Abbruch oder die Beseitigung eines Gebäudes oder einer Anlage betreffen, nach §­63­a Hessische Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei.

Abriss eines alten Gebäudes
Baustelle

Abbruch von Gebäuden und Anlagen

Seit dem 14. Oktober 2025 gilt: Alle Vorhaben, die nur den Abbruch oder die Beseitigung eines Gebäudes oder einer Anlage betreffen, sind nach §­­ 63 a Hessische Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei.

Ausnahme

Wenn gleichzeitig ein neues Gebäude errichtet werden soll und für die Neubaumaßnahme eine Genehmigung erforderlich ist, wird der Abbruch automatisch im Baugenehmigungsverfahren mitgeprüft.

Hinweis

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um einen anzeigepflichtigen Abbruch, darf mit diesem darf erst nach Ablauf der einmonatigen Frist begonnen werden.

Beratungstermin vereinbaren

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin - telefonisch, per Video-Konferenz oder persönlich bei uns vor Ort.

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