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Bauausführung

Vor und während der Ausführung eines Bauvorhabens müssen der Bauaufsicht im Rahmen der Bauüberwachung die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

Anzeige des Baubeginns und der Fertigstellung
Der Baubeginn ist der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige BAB 17). Mit dieser Anzeige sind auch die erforderlichen bautechnischen Nachweise und Bescheinigungen (siehe weiter unten) einzureichen und die am Bau Beteiligten zu benennen. Welche Bescheinigungen von Nachweisberechtigten bzw. Sachverständigen einzuholen oder einzureichen sind, richtet sich nach der entsprechenden Gebäudeklasse des jeweiligen Bauvorhabens.

Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung des Gebäudes sind der Bauaufsicht mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.

Benutzung vor Fertigstellung
Soll ein Gebäude schon vor der Fertigstellung genutzt werden, muss dies spätestens eine Woche vorher der Bauaufsicht mitgeteilt werden. Die vorzeitige Benutzung ist nur dann zulässig, wenn sich das Vorhaben sinnvoll in Bauabschnitte teilen lässt und diese einzeln sicher benutzbar sind.
Zudem müssen die für die Nutzung erforderlichen Stellplätze hergestellt sein.
Dies ist jeweils zusammen mit der Anzeige der vorzeitigen Inbetriebnahme vorzulegen, ebenso wie die hierzu erforderlichen bautechnischen Nachweise. Andernfalls untersagt die Bauaufsicht innerhalb einer Woche die Nutzung wegen Bedenken gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Digitale Bauüberwachung

Für Bauvorhaben, die ab dem 1. Dezember 2025 über das Bauportal Hessen beantragt wurden, müssen die Bauzustandsanzeigen (Baubeginn, Fertigstellung Rohbau, ggf. Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung, abschließenden Fertigstellung) digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden. 

Bauüberwachung für Bauvorhaben, die vor dem 1.12.2025 beantragt wurden

Für Bauvorhaben, die vor dem 1. Dezember 2025 hybrid (Nextcloud + eine Papierausfertigung) oder analog (Papier) beantragt wurden, können die Bauzustandsanzeigen als PDF-Dateien per E-Mail oder über Nextcloud eingereicht werden.

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