Sprungmarken

Leihgeräte Schüler*innen

Um allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an digitalen Unterrichts- und Arbeitsformen in der Schule zu ermöglichen, stehen durch Bundesfördermittel mobile Endgeräte zum Verleih an Schüler*innen zur Verfügung.

Sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht ist es mittlerweile wichtig über ein digitales Endgerät zur verfügen, mit dem recherchiert und anderweitig gearbeitet werden kann. Smartphones können hier nützliche Dienste leisten, sind aber aufgrund fehlender Tastatur und des kleinen Bildschirms nicht für alle Aufgaben geeignet.

Daher hat der Bund im Mai 2020 ein 500 Mio. Förderprogramm zur Ausstattung von Haushalten schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aufgelegt. Ziel ist es, allen den Zugang zu einem digitalen Arbeitsgerät zu verschaffen, sei es einem Tablet, sei es einem Notebook.

Mobile Geräte aus dem Bundesförderprogramm

Im Sommer 2020 hat der Schulträger gemeinsam mit dem Medienzentrum eine Bedarfsabfrage bei seinen Schulen durchgeführt. Diese ergab einen Gesamtbedarf von ca. 4.000 Tablets und einigen hundert Notebooks. Durch das Bundesförderprogramm konnte erfreulicherweise die gesamte Nachfrage befriedigt und sogar zusätzliche Bedarfe von Schulen erfüllt werden

Formalia Verleih

Der Verleih erfolgt im Ermessen der Schule und durch die Schule.

Ein Musterleihvertrag wurde den Schulen zugeschickt und findet sich ebenfalls unten zum Download. Seine Verwendung ist verbindlich. Schulen können als § 12 a bei Bedarf individuelle Regelungen auf Schulebene einfügen. Andernfalls ist § 12 a zu streichen.

Support

Leider stellen weder das Bundesförderprogramm noch die Zusatzmittel des Landes Hessen Mittel für einen persönlichen Endbenutzer-Support zur Verfügung.

Schäden

Ist ein Schadensfall eingetreten oder liegt ein Diebstahl vor, so ist so zu verfahren wie im Leihvertrag festgelegt. Darüber hinaus hat die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Information erstellt, die das Thema Schadensmeldung, Reparatur und Tauschgerät näher erläutert. Dieses Dokument wurde allen Schulen per E-Mail- zugesandt und findet sich zum Nachlesen als Download unten auf dieser Seite. Hinweis: Ansprechpartner für Schüler*innen ist stets die Schule. Die Schule wiederum setzt sich mit dem Städtischen Schulamt und dem Medienzentrum in Verbindung wie im Informationsschreiben erläutert. Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel kurzfristig ein Tauschgerät und müssen nicht auf die Durchführung der Reparatur warten.